Lebenslange Haft für Haupttäter des Mordes an Hanaa S.

Das Gebäude des Landgerichts Wuppertal

© Asio otus (commons.wikimedia.org / Lizenz: CC BY-SA 3.0)


Der Solinger „Ehrenmord“-Prozess im Fall Hanaa S. wurde vor dem Landgericht Wuppertal verhandelt

Wie gewisse vorsintflutlich denkende Jesiden meinen, sich in Deutschland verhalten zu können, führten der „Ehrenmord“ an Hanaa S. und der daran anschließende Strafprozess vor dem Landgericht Wuppertal äußerst drastisch vor Augen. Der 102. Verhandlungstag endete mit einem lebenslangen Hafturteil wegen Mordes gegen einen 26-jährigen Schwager des Opfers. Ebenfalls am 25. Januar wurden der 43-jährige Ehemann und ein weiterer Schwager aufgrund von Mord-Beihilfe zu jeweils zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nach Jugendstrafrecht erging gegen den 20-jährigen Sohn des Opfers ein Mordurteil in Höhe von neun Jahren und sechs Monaten.

Die jesidischen Angehörigen der Täter benahmen sich vor Gericht ähnlich wie in Fällen, in denen es um mohammedanische Schwerkriminelle geht, die für gewöhnlich ebenfalls aus dem Orient stammen. Im Zuge der Urteilsverkündung wurde massiv gestört, da offenkundig die bizarren jesidischen Vorstellungen von „Ehre“ für wichtiger erachtet wurden als elementare Regeln des Zusammenlebens in der Bundesrepublik. Wegen wiederholter Missachtung des Gerichts wurde gegen eine Frau sogar eine sofortige fünftägige Ordnungshaft ausgesprochen.

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BGH kassiert Freispruch für salafistische „Scharia-Polizei“

Sven Lau im Jahr 2014

© Standbild eines YouTube-Videos


Der prominente Salafist Sven Lau im Jahr 2014 als „Scharia-Polizist“ in Wuppertal

Eine herbe Schlappe musste die Strafjustiz des Landgerichts Wuppertal am 11. Januar einstecken: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob deren Freispruch der „Scharia-Polizei“-Angeklagten vom November 2016 auf! Bereits im September 2014 tauchten die übergriffigen Salafisten uniformiert in den Innenstadtbereichen von Wuppertal auf, um insbesondere Mohammedaner dazu zu drängen, weder Spielhallen zu besuchen, noch dem Glücksspiel zu frönen oder im Rotlicht-Milieu zu verkehren. Seinerzeit ging bundesweit wegen der dreisten Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols eine Welle der Empörung durch die Öffentlichkeit.

Vorerst hatten die „Scharia-Polizei“-Salafisten, die mit ihrer Aktion Sittenwächter blutrünstiger Islam-Diktaturen wie beispielsweise Saudi-Arabien imitierten, das Glück, in der Metropole des Bergischen Landes auf eine Multi-Kulti-affine Kuscheljustiz zu stoßen. Die Anklage wegen Übertretung des Uniformierungsverbots (§ 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Versammlungsgesetz) bügelte die Richterschaft kurzerhand weg mit dem Hinweis, die Extremisten hätten sich mit ihrer Phantasie-Dienstkleidung weder einer Amtsanmaßung schuldig gemacht, noch hätte sich jemand durch sie tatsächlich bedroht gefühlt. Korrekterweise legte die Staatsanwaltschaft hiergegen Revision ein.

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Narrenfreiheit für islamisch-extremistische „Scharia-Polizei“?

Altes Industriegebäude in der Klophausstraße

© Atamari (commons.wikimedia.org / Lizenz: CC BY-SA 3.0)
Von der nur kurze Zeit im Jahr 2014 existierenden Darul-Arqam-Moschee aus in der Klophausstraße koordinierten die Salafisten ihre „Scharia-Polizei“.

Die im deutschen Justizwesen nicht seltene Gutmenschlichkeit hat nun in Wuppertal mit aller Härte zugeschlagen: Das Landgericht sieht sich außerstande, sieben Angeklagte von der „Scharia-Polizei“ des Spätsommers 2014 wegen Verstoßes gegen das Uniformierungsverbot zu verurteilen. Zuvor musste die Staatsanwaltschaft mühselig eine Anklageerhebung über das Oberlandesgericht erstreiten, weil das Landgericht von Anfang an abweisen wollte. Im Gegensatz zum Landgericht Wuppertal hielt der Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf „nach vorläufiger Bewertung eine Verurteilung der Angeklagten (…) für wahrscheinlich“.

Jetzt steht die Frage im Raum, ob dies ein Freifahrtschein dafür ist, straflos Einheiten von Möchte-Ordnungshütern ins Leben zu rufen. Gerade in schwer islamisierten Stadtquartieren Deutschlands hätte man dann ganz schnell Zustände, die an extremistische Regime wie in Saudi-Arabien und dem Iran erinnern, wo „Sittenwächter“ die Menschen bedrängen, sie müssten die mohammedanischen Vorschriften strikt befolgen. So etwas heißt nicht einmal die Mehrheit der Altparteien-Vertreter gut!

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