Du kannst nicht immer 17 sein, MUFL das kannst du nicht …

Der Jungbrunnen von Lucas Cranach dem Älteren

So stelle sich Lucas Cranach der Ältere Mitte des 16. Jahrhunderts den Jungbrunnen vor.

Mit dem Beginn des Jahres 2018 hat die Wuppertaler PRO/REP-Ratsfraktion wegen des Messermords im pfälzischen Kandel und des Skandals um eine Sendung des Kinderkanals einen Antrag eingereicht, der eine verbindliche ärztliche Altersfeststellung von angeblich minderjährigen unbegleiteten „Flüchtlingen“ (MUFL) sowie eine Unterbindung von Kuppelei-Aktivitäten zwischen Jung-Asylbewerbern und tatsächlich minderjährigen Mädchen vorsieht. Obwohl die Bluttat von Kandel als eine „Kulturbereicherung“ der brachialen Art sich im kleinstädtisch-ländlichen Raum zugetragen hat und die für das Fernsehen aufbereitete Beziehungskiste zwischen dem volljährigen Salafisten-Sympathisant Mohammed aus Syrien und der minderjährigen, westlich gesinnten Malvina im Bereich der mittelgroßen Stadt Fulda spielt, so sind insbesondere die Großstädte der Bundesrepublik von solchen Auswüchsen der ungezügelten Masseneinwanderung besonders betroffen.

Um sich den ganzen Irrsinn des deutschen Gutmenschentums zu vergegenwärtigen, muss sich die Frage gestellt werden, ob es unter durchweg Einheimischen üblich ist, dass Eltern ihre minderjährige Tochter mit einem jungen Mann anbandeln lassen, über dessen persönlichen Hintergrund wie beispielsweise wirkliches Lebensalter, soziale Herkunft, mögliche kriminelle Karriere oder etwaige extremistische Gesinnung keinerlei gesicherte Informationen vorliegen. Erscheint jedoch ein Asylbewerber auf der Bildfläche, werden derartig wesentliche Bedenken von bornierten Multi-Kulti-Jüngern sofort über Bord geworfen. Schließlich will man als politisch korrekter Duckmäuser nicht von linksradikalen Meinungswächtern die „Rassismus“-Keule über den Schädel gezogen bekommen.

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Wuppertaler Überfremdungs-Lobbyist Lindhs (SPD) Premiere im Bundestag

Helge Lindh

© Michael Kramer (commons.wikimedia.org / CC BY-SA 3.0)


Helge Lindh (SPD) 2013 bei einem Fest für den Ober-Kommunisten Friedrich Engels

Es zeichnete sich bereits am Abend des 24. September letzten Jahres ab, dass mit Helge Lindh (SPD) ein Linksaußen-Apparatschik die Talachse und den Norden Wuppertals in Berlin als Wahlkreis-Abgeordneter vertreten wird, doch am 18. Januar wurden die schlimmsten Befürchtungen bei weitem übertroffen. Mit heftigstem Druck auf die Tränendrüse attackierte der 41-jährige im Rahmen seiner ersten Rede im Bundestag (Warnhinweis: Wer anklickt und ob des Pathos in Tränen ausbricht, ist selber schuld!) die AfD. Der Kritik der Patrioten an der Asyl-Industrie hierzulande meinte Lindh mittels pathetischer Schilderung eines Einzelschicksals begegnen zu können.

Der SPD-Neuling im nationalen Parlament erwähnte eine „Hendrin“ aus dem nördlichen Syrien, die mit zwei ihrer Kinder aktuell in Wuppertal lebe. Das dritte Kind, ein gewisser „Mohammed“, habe es nur bis in die Türkei geschafft und warte sehnlichst auf grünes Licht für eine Weiterreise in die Bundesrepublik. Lindh zufolge sei die von ihm begleitete „Hendrin“ moralisch weitaus höher anzusiedeln als seine AfD-Kollegen in der Hauptstadt.

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Hat Sozialdezernent Kühn (SPD) ein sehr flexibles Verhältnis zur Wahrheit?

Sich biegender Balken

© Lzyvzl und Jahobr (commons.wikimedia.org / Lizenz: CC BY-SA 3.0)


Wenn das Verhältnis zur Wahrheit so flexibel wird, dass sich bereits die Balken biegen …

Langsam erweckt Wuppertals Sozialdezernent Stefan Kühn (SPD) in den Reihen der PRO/REP-Ratsfraktion den Eindruck, als wolle er wirklich gar kein Fettnäpfchen auslassen. Während der letzten Plenarsitzung am 18. Dezember 2017 setzte sich der kommunale Spitzenbeamte nicht nur mächtig in die Nesseln, indem er ihm nicht zustehende Belehrungen zum Besten gab, sondern überdies konkret meinte, die PRO/REP-Fraktion berechne mit monatlich 5.000 Euro plus pro minderjährigem unbegleiteten „Flüchtling“ die Kosten zulasten Steuerzahlers viel zu hoch. Noch Anfang 2016 hat die Verwaltung die Summe mit durchschnittlich 3.300 Euro beziffert, während die „Westdeutsche Zeitung“, die PRO/REP offenkundig feindlich gesinnt ist, am 9. Januar dieses Jahres von 5.000 Euro sprach. Wie kommt es zu einer solch spektakulären Kostenexplosion?

Einem Mann in der Position von Stefan Kühn müsste klar sein, dass er die Devise „Heute so, morgen so“ sich höchstens im Privaten leisten kann, aber unter keinen Umständen im Dienst. Selbst wenn er persönlich eine Formation wie PRO/REP als oppositionell-unbequem empfindet, so verpflichtet ihn sein Status als Beamter zu parteipolitischer Neutralität und wahrheitsgemäßen Aussagen. Das einzige, was ihm dienstlich zusteht, ist die Verweigerung einer Stellungnahme, wenn an ihn eine Frage gerichtet wird, die objektiv keinen Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit hat.

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BGH kassiert Freispruch für salafistische „Scharia-Polizei“

Sven Lau im Jahr 2014

© Standbild eines YouTube-Videos


Der prominente Salafist Sven Lau im Jahr 2014 als „Scharia-Polizist“ in Wuppertal

Eine herbe Schlappe musste die Strafjustiz des Landgerichts Wuppertal am 11. Januar einstecken: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob deren Freispruch der „Scharia-Polizei“-Angeklagten vom November 2016 auf! Bereits im September 2014 tauchten die übergriffigen Salafisten uniformiert in den Innenstadtbereichen von Wuppertal auf, um insbesondere Mohammedaner dazu zu drängen, weder Spielhallen zu besuchen, noch dem Glücksspiel zu frönen oder im Rotlicht-Milieu zu verkehren. Seinerzeit ging bundesweit wegen der dreisten Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols eine Welle der Empörung durch die Öffentlichkeit.

Vorerst hatten die „Scharia-Polizei“-Salafisten, die mit ihrer Aktion Sittenwächter blutrünstiger Islam-Diktaturen wie beispielsweise Saudi-Arabien imitierten, das Glück, in der Metropole des Bergischen Landes auf eine Multi-Kulti-affine Kuscheljustiz zu stoßen. Die Anklage wegen Übertretung des Uniformierungsverbots (§ 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Versammlungsgesetz) bügelte die Richterschaft kurzerhand weg mit dem Hinweis, die Extremisten hätten sich mit ihrer Phantasie-Dienstkleidung weder einer Amtsanmaßung schuldig gemacht, noch hätte sich jemand durch sie tatsächlich bedroht gefühlt. Korrekterweise legte die Staatsanwaltschaft hiergegen Revision ein.

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