Juristischer Skandal um Brandstiftung an Bergischer Synagoge

Wie war das noch im Winter 2001 mit dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in der Wichlinghauser Kreuzstraße? Vier junge Neonationalsozialisten meinten „ein Zeichen gegen Ausländer setzen“ zu müssen, indem sie sich bemühten, das Gebäude mittels Molotow-Cocktails zu entzünden. Vor Gericht gab es im Nachgang Verurteilungen wegen versuchten 36-fachen Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung. Die Strafmaße lagen berechtigterweise bei bis zu zehn Jahren Haft für die einzelnen Beteiligten.

Wie sieht es im Vergleich dazu aus, wenn man den Bonus des „edlen Wilden“ aus dem islamischen Morgenland besitzt und einen Brandanschlag auf eine jüdische Institution verübt? In diesem Fall haben drei jüngere Männer, die sich mittlerweile als Palästina-Araber zu erkennen gegeben haben, am frühen Morgen des 29. Juli 2014 ähnlich dilettantisch wie die Täter knapp 14 Jahre zuvor Molotow-Cocktails eingesetzt. Auch diese Brandsätze gegen die Bergische Synagoge in Barmen konnten zum Glück kein größeres Feuer auslösen. Dass in beiden Fällen billigend der Tod von Menschen in Kauf genommen worden ist, liegt auf Hand. Trotz sehr großer Ähnlichkeit der zwei stark ideologisch geprägten Taten kommen vorerst die drei Jungmänner mohammedanischen Bekenntnisses mit lachhaften Bewährungsstrafen davon.

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