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Mit der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 ist die PRO-Bewegung auf Anhieb in Gruppenstärke mit zwei Vertretern in den Rat der Stadt Wuppertal eingezogen. Um freiheitliche Politik mit noch mehr Möglichkeiten gestalten zu können, taten sich die beiden PRO-Stadtverordneten gleich nach der Wahl mit dem Einzelmandatsträger der Republikaner zusammen, um eine gemeinsame Fraktion zu bilden. Ein unter politisch ähnlich orientieren Parteien und Wählergruppierungen übliches Vorgehen, das allerdings sofort von Oberbürgermeister Peter Jung (CDU) torpediert worden ist.

In erster Instanz scheiterte das Wuppertaler Stadtoberhaupt mit seiner widerrechtlichen Nicht-Anerkennung der Fraktionsgemeinschaft am 29. Oktober 2014 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Jung verfolgte jedoch starrsinnig weiterhin seinen sinnlosen Plan, indem er Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (Westf.) einlegte, was den Steuerzahler mit zusätzlichen Tausenden von Euro unnötig belastete. Die Entscheidung des OVG Münster zur Berufung des Oberbürgermeisters war ein Sieg auf ganzer Linie für das Ratsbündnis PRO-Bewegung/REP, da der 15. Senat am 30. Januar 2015 verkündete:

„Hiergegen wendet der Beklagte [gemeint ist OB Peter Jung] nichts Durchgreifendes ein. Es geht vorliegend nicht um die Frage, wem das Recht auf Fraktionsbildung zusteht, sondern ob die Klägerin [gemeint ist das Bündnis PRO-Bewegung/REP im Wuppertaler Rat] eine Fraktion ist.“

Das höchste Verwaltungsgericht des Landes NRW sagte somit im Klartext aus, das Stadtoberhaupt habe in seiner gesamten Argumentation nirgendwo Substanz gezeigt, die rechtlich von Belang wäre. Seitdem steht die freiheitliche Fraktion mit drei Ratsmitgliedern und etlichen sachkundigen Bürgern in den Ausschüssen des Rates und diversen Beiräten, die allesamt zum Wohle Wuppertals arbeiten und sich verpflichtet fühlen.

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