Narrenfreiheit für islamisch-extremistische „Scharia-Polizei“?
Die im deutschen Justizwesen nicht seltene Gutmenschlichkeit hat nun in Wuppertal mit aller Härte zugeschlagen: Das Landgericht sieht sich außerstande, sieben Angeklagte von der „Scharia-Polizei“ des Spätsommers 2014 wegen Verstoßes gegen das Uniformierungsverbot zu verurteilen. Zuvor musste die Staatsanwaltschaft mühselig eine Anklageerhebung über das Oberlandesgericht erstreiten, weil das Landgericht von Anfang an abweisen wollte. Im Gegensatz zum Landgericht Wuppertal hielt der Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf „nach vorläufiger Bewertung eine Verurteilung der Angeklagten (…) für wahrscheinlich“.
Jetzt steht die Frage im Raum, ob dies ein Freifahrtschein dafür ist, straflos Einheiten von Möchte-Ordnungshütern ins Leben zu rufen. Gerade in schwer islamisierten Stadtquartieren Deutschlands hätte man dann ganz schnell Zustände, die an extremistische Regime wie in Saudi-Arabien und dem Iran erinnern, wo „Sittenwächter“ die Menschen bedrängen, sie müssten die mohammedanischen Vorschriften strikt befolgen. So etwas heißt nicht einmal die Mehrheit der Altparteien-Vertreter gut!